MITTWOCH, 21. MÄRZ 2012
Datenschutz für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Wie wäre es übrigens, wenn unser Hamburger Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar einmal den Datenverkehr zwischen Pflegeheimen und Krankenhäusern untersuchen würde. Ob er wohl schon einmal einen Pflegebericht gelesen hat, der einen Patienten aus seinem Pflegeheim ins Krankenhaus „verfolgt“, insbesondere wenn sich ältere Leute vom Pflegepersonal, das zur Hälfte bekanntlich nur in Kurzlehrgängen angelernt ist, nicht alles gefallen läßt.
Was dort an ausgesprochen persönlichen Informationen und Äußerungen weitergeleitet wird verletzt partiell die Persönlichkeitsrechte der Heimbewohner und zukünftigen Patienten . Auf dem umgekehrten Weg dürfte dies ähnlich sein.
EINGESTELLT VON GÜNTER PUMM UM 19:28 0 KOMMENTARE
LABELS: DATENSCHUTZ, JOHANNES CASPAR, PERSÖNLICHKEITSRECHTE IN PFLEGEHEIMEN
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