Mittwoch, 10. April 2013

Wahlversammlung der Garagenanlage Ringheide/Schneeheide 2012


Jährliche Wahlversammlung 2012 der Garagenanlage Ringheide/Schneeheide



DONNERSTAG, 19. APRIL 2012

Vor diesem Hintergrund fand am 18.April 2012, 19.00 Uhr , im Deutschen Haus die diesjährige Eigentümerversammlung für die Garagenanlage Ringheide/Schneeheide statt.
Die potentiellen Kritiker des herrschenden Duos aus Jürgen B. und Harm Sch., ehemals Firma Reyher, die zusammen bereits zwei Drittel der 12 Stellplätze in der Tiefgarage besitzen,Schmitts zudem bereits  zusammen mindestens 144/1000 Miteigentümeranteile, bewegten sich wie auch sonst erst wenige Tage vor der Versammlung, während die Versammlung durch die Tiefgaragen-Fraktion professionell vorbereitet war, allerdings mit erheblichen Schwächen, wie sich herausstellte.
Gleich zu Beginn der Sitzung monierte Dr.P. die Einladung, die den Tagesordnungspunkt Wahlen der Verwaltung und des Beirats gar nicht vorsah, und damit einen schweren Formfehler enthielt. Der ehemalige Verwalter Dieter C. verstärkte diese Kritik.
Jürgen B. erklärte kühl, das habe man auch gerade heute Nachmittag festgestellt und beantragte die Ergänzung der Tagesordnung um die beiden Wahlvorgänge. Das Ehepaar C. kritisierte dies.
Die Versammlung folgte dem Vorsitzenden B. mit Mehrheit.
Angesichts der personellen Besetzung der Verwaltung kann von einem Versehen kaum ausgegangen werden.
Eher war es der Versuch, keine schlafenden Hunde wecken zu wollen bzw. die personelle Willensbildung im Vorfeld angesichts des sowieso verbreiteten Desinteresses in der Reihenhaussiedlung zu vermeiden. Ein demokratisch zweifelhafter Vorgang, der nichts anderes bedeutet, als das die Wahlversammlung nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde und ihre Beschlüsse nichtig sein dürften.
Ein weiterer demokratisch höchst bedenklicher Fehler unterlief dem Vorsitzenden Jürgen B. bei der Beratung der neuen Satzung. Ein Vorgang der bei einer Klage die Nichtigkeit des Satzungsbeschlusses zur folge haben dürfte:
Der Versammlung lagen als Tischvorlagen Änderungsanträge der Verwaltung und des ehemaligen Verwalter-Ehepaares Julia und Dieter C. vor. Der Vorsitzende B., ein durchaus nicht unsymphatischer Mann, wollte eine langwierige Diskussion über die Satzungsänderungen vermeiden wie er selbst erklärte, da auch noch die Renovierungsarbeiten an der Asphaltdecke der Garagenanlage diskutiert werden sollten. Seiner Meinung nach seien die Änderungsanträge der Eigentümer Julia und Dieter C. zu spät, nämlich nach der im Einladungsschreiben angegebenen Frist, eingereicht worden. Auf Nachfragen von Dr.P. musste er zugeben, dass nach der alten Satzung die Anträge zulässig seien, genau auch wie die Änderungsanträge der Verwaltung, die ebenfalls als Tischvorlage vorlagen. Jürgen B. war offensichtlich verunsichert. Dies verschaffte einem Hinweis aus der Versammlung eine ungeahnte Wirkung. Dr.P. erwähnte, dass es für das Vorhaben B´s, die Änderungsanträge der Eigentümer C. nicht zuzulassen, nur eine Möglichkeit gebe, nämlich den Antrag auf Nicht-Befassung, ohne den demokratisch eher zweifelhaften Charakter solcher Anträge allgemein und besonders in dieser speziellen Situation anzusprechen. Jürgen B. konnte nicht widerstehen, er stellte als Versammlungsleiter den Nichtbefassungsantrag und die Versammlung folgte ihm mehrheitlich. B. hat damit aber gegen Grundsätze demokratischer Versammlungsleitung verstoßen.
Auch wenn ein Beschluss der Versammlung vorliegt, es dürfen zulässige Anträge zum gleichen Gegenstand nicht in dieser Weise unterschiedlich behandelt werden. Dies kommt hier nahezu einer Diskriminierung gleich. Das eine Versammlung von „Nachbarn“ dies so durch Beschluss absegnet, ist schon aufschlussreich.
Es liegt damit ein schwerer Verfahrensfehler vor, der nun auch die Beschlussfassung über die Satzung nichtig erscheinen lassen könnte.

Julia und Dieter C. verließen nach dem Nicht-Befassungsbeschluss unter Protest die Versammlung.
Die Verwaltung ließ sich in gleicher Zusammensetzung wiederwählen, mit zwei Tiefgaragen-Interessenvertretern, beide inzwischen mit erheblichen geschäftlichen Interessen an der Garagenanlage. Dies geschah gegen eine Sollensvorschrift der eben beschlossenen Satzung, worauf der Stellplatz-Eigentümer Manfred S. hinwies. Diese Bemerkung fand kaum Resonanz. Es fand sich auch kein Gegenkandidat.
Für den Beirat wurde als Nachfolgerin von Birgid F.,  die sehr stark spezielle Eigeninteressen verfolgt hat, nach kurzem Drängen des Vorsitzenden Frau F. gewählt.  Der Vorsitzende und die Beisitzer des Beirats sollten auf der nächsten Sitzung verstärkt Gelegenheit bekommen, von ihrer Tätigkeit zu berichten.
Die nicht unmittelbar der Tiefgaragen-Lobby zuzurechnenden Versammlungsteilnehmer hielten sich überwiegend vornehm zurück, egal um welches Vorhaben es ging oder biederten sich sogar ein wenig bei der Verwaltung an. Dafür ein letztes Beispiel: Der ehemalige Garagenverwalter moniert, das seine Schlussabrechnung für 2010 von der Verwaltung nicht verschickt worden sei, zweifellos ein Stilbruch. Eine Teilnehmerin äußerte angesichts des hinhaltenden Widerstands der Verwaltung, es genüge vollauf, wenn man dieses Papier auf Nachfrage erhalten könnte. Erst nach Einspruch von Dr.P. wurde die Verschickung beschlossen.
Eine ernstzunehmende Diskussion über die alternativen Renovierungsvorhaben fand nach dem Vortrag von Herrn Sch. gegen 22.00 Uhr nicht mehr statt. Es gab nur eine kritische Nachfrage. Die Versammlung beschloss die von der Verwaltung vorgeschlagene große Lösung(ca. 16 000 Euro) und die Bestellung einer Bauaufsicht.
Dabei stimmten entgegen der Satzung auch Dach-Stellplatzinhaber mit.
Um die  Stimmung   auf dieser Versammlung zu verdeutlichen,soll   die Reaktion eines immer schon besonders kämpferischen Tiefgaragenplatzbesitzers, nämlich Olaf  Eichwiese, nicht unerwähnt bleiben: Schon als das Ehepaar Julia und Dieter C. , die ehemaligen Verwalter, mit der ihnen eigenen  Beharrlichkeit in die Diskussion über die Abschlussberichte 2010 und 2011 einstiegen, rief er aus dem Block der Unterstützer des Vorstands mit ungespielter Agression , er könne "das Gelabere der beiden gar nicht mehr hören", was denn nun doch Proteste aus der Versammlung wegen dieses "Stilbruchs" zur Folge hatte.



P.S. Bitte melden Sie mir kurz zurück, welche Namensverschlüsselung Sie für die Zukunft am besten fänden, falls ich überhaupt genügend Zeit und Interesse aufbringen sollte, mich mit diesen oder ähnlichen Themen unserer näheren Umgebung zukünftig zu befassen.
Rückmeldung bis 16.4.2013: Ernstzunehmende inhaltliche Kritik gab es gar nicht. Nur eine einzige Namensverschlüsselung unter  "Anwesenheit" wurde kürzlich moniert. Auch sie ist für Außenstehende nur mit  größerem Aufwand zu entschlüsseln. Inhaltlich ist die "Anwesenheitszeile"  verzichtbar, da die Nicht-Erschienenen für den Ablauf der Versammlung naturgemäß keine Rolle spielen konnten.




Garagenverwaltung Ringheide/Schneeheide-Geschichte


Unsere Garagenanlage Ringheide/Schneeheide-eine Nachbarschaftsgeschichte aus Hamburg-Harburg

19.4.2012
Nahe der Fischbeker Heide liegen seit den siebziger Jahren Terrassenwohnungen und seit 1981 drei Reihen spitzgiebliger Reihenhäuser in Hanglage.
Die Bewohner beider Wohnformen sind seit 1981 verbunden in einer gemeinsamen Garagenverwaltung, die eine Tiefgarage mit zwölf Stellplätzen innen und einigen weiteren auf dem Dache sowie eine größere Zahl Einzelgaragen umfasst.
Die Spaltung geht mitten durch die Reihenhaussiedlung und wird nach allen Regeln politischer Taktik geführt.
Lange Zeit dominierten die „Terrassenbewohner“ das Spiel, da sie auch die Stellplatzinhaber in der Reihenhaussiedlung mit organisierten und auf Garagenverwaltungssitzungen mit „Vernebelungsstrategien“ austricksten. Die Einzelgaragenbesitzer blieben lange Jahre unorganisiert und eher in Nachbarschaftsauseinandersetzungen verwickelt, bis plötzlich eine größere Reparatur der Tiefgarage anstand und es nicht mehr nur um kleinere Vorteile für die Tiefgaragen-Fraktion ging. Die Einzelkämpfer mit den Einzelgaragen organisierten sich und setzten eine Satzungsänderung durch, die eine Trennung der Aufgabenbereiche zwischen Tiefgarage und Einzelgaragen vorsah, mit dem Ziel jede Gruppe bezahlt für sich selbst, nur gemeinsame Aufgaben werden auch gemeinsam finanziert. Ein ähnlicher Antrag von Manfred S. und Dr.P. war zwanzig Jahre vorher spontan gestellt glatt abgelehnt worden.
Die Einzelgaragen-Fraktion setzte eine entsprechende Satzungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit aller Eigentumsanteile durch.
Diese Entscheidung löste, weil überraschend und völlig ungewohnt, nicht unerhebliche Agressionen bei den Tiefgaragen-Stellplatz-Besitzern und den Dachstellplatzbesitzern aus. Selbst Thomas W.,Berufsschullehrer, bekannte emotional kräftig Farbe, da es nun an den Geldbeutel ging und die Einzelgaragen-Fraktion nicht mehr für die Tiefgarage zur Mitfinanzierung herangezogen werden würde, obwohl doch angeblich alle zusammengehörten.
Aber während sich die „Sieger“ im Satzungsstreit eher zur Ruhe setzten und sich darauf verließen, dass der Garagenverwalter, Verwaltungsjurist, Grüner und mit seiner Frau Besitzer einer Einzelgarage und von Einzelstellplätzen am Rande der Garagenanlage, die Sache schon richten würden.
Inzwischen wurde das Rollback unter Führung des ehemaligen CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Jürgen B. mit zwei Tiefgaragenstellplätzen und eines ehemaligen Mannes der freien Wirtschaft Sch. mit sechs Stellplätzen in der Tiefgarage organisiert. Kern des Konflikts sind also auch handfeste geschäftliche Interessen von Jürgen B. und Harm Sch. Regelmäßige Treffen waren die Basis und eine „kommunikative Strategie“, die die Informationsbeschaffung aus der Reihenhaussiedlung organisierte. Die von der Abschöpfung und Landschaftspflege durch die Tiefgaragen-Fraktion Betroffenen verhielten sich entgegen ihrer Interessenlage eher naiv und erlagen z.T. der taktisch ausgelegten Strategie.
Die führenden Akteure der Einzelgaragen-Fraktion bei der Satzungsänderung Irmfried R., Bürgervereinvorsitzender, Dr.P., ehemaliger SPD-Bürgerschaftsabgeordneter, zogen sich zurück, während der Garagenverwalter und seine Frau, beide ehemalige Grünen-Funktionäre, sich zum zweiten Mal in ihrer langen Tätigkeit eine mehrjährige Auszeit relativer Untätigkeit genehmigten und dadurch massiv in die Kritik gerieten.
Schließlich warfen die Garagenverwalter nach einem kritischen Schreiben des ansonsten eher Konsens-orientierten Einzelgaragenbesitzers Gerold R. das Handtuch.
Er monierte in der Sache nicht unberechtigt die Baubetreuung der Garagenverwalter bei der Dacheindeckung der Einzelgaragen u.a.
Nach dieser Briefaktion übernahm die "Tiefgaragen-Fraktion" die Verwaltung und den Beirat. In der Verwaltung Jürgen B., Harm Sch. und Marlies R., Besitzerin einer Einzelgarage und eines Stellplatzes. Hinzu gesellte sich  Birgit F., die eher eigene Sondervorhaben verfolgte.
Die Konfliktstrategie des Beiratsvorsitzenden B., durchaus professionell freundlich, tat ein Übriges.
Die wirtschaftlich Interessiertesten übernahmen im nächsten Jahr bei merkwürdig terminierten Wahlen vollständig die Macht.
Posted 19th April by Günter Pumm




fischbeker-heide.blogspot.com



Waldresidenz und Garagenverwaltung

Jährliche Wahlversammlung 2012 der Garagenanlage Ringheide/Schneeheide
Vor diesem Hintergrund fand am 18.April 2012, 19.00 Uhr , im Deutschen Haus die diesjährige Eigentümerversammlung für die Garagenanlage Ringheide/Schneeheide statt.
Die potentiellen Kritiker der beiden Vorstandsmitglieder Jürgen B. und Harm Sch.,  die zusammen bereits zwei Drittel der 12 Stellplätze in der Tiefgarage besitzen, bewegten sich wie auch sonst erst wenige Tage vor der Versammlung, während die Versammlung durch die "Tiefgaragen-Fraktion" professionell vorbereitet war, allerdings mit erheblichen Schwächen, wie sich herausstellte.
Gleich zu Beginn der Sitzung monierte Dr.P. die Einladung, die den Tagesordnungspunkt Wahlen der Verwaltung und des Beirats gar nicht vorsah, und damit einen schweren Formfehler enthielt. Der ehemalige Verwalter Dieter C. verstärkte diese Kritik.
Jürgen B. erklärte , das habe man auch gerade heute Nachmittag festgestellt und beantragte die Ergänzung der Tagesordnung um die beiden Wahlvorgänge. Das Ehepaar C. kritisierte dies.
Die Versammlung folgte dem Vorsitzenden B. mit Mehrheit.

Eher könnte die personelle Willensbildung im Vorfeld angesichts des sowieso verbreiteten Desinteresses in der Reihenhaussiedlung zu vermeiden. Der Vorgang könnte bedeuten, dass die Wahlversammlung nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde und ihre Beschlüsse nichtig sein dürften.
Ein weiterer demokratisch höchst bedenklicher Fehler unterlief dem Vorsitzenden Jürgen B. bei der Beratung der neuen Satzung. Ein Vorgang der bei einer Klage die Nichtigkeit des Satzungsbeschlusses zur folge haben könnte:
Der Versammlung lagen als Tischvorlagen Änderungsanträge der Verwaltung und des ehemaligen Verwalter-Ehepaares Julia und Dieter C. vor. Der Vorsitzende B., ein durchaus nicht unsymphatischer Mann, wollte eine langwierige Diskussion über die Satzungsänderungen vermeiden wie er selbst erklärte, da auch noch die Renovierungsarbeiten an der Asphaltdecke der Garagenanlage diskutiert werden sollten. Seiner Meinung nach seien die Änderungsanträge der Eigentümer Julia und Dieter C. zu spät, nämlich nach der im Einladungsschreiben angegebenen Frist, eingereicht worden. Auf Nachfragen von Dr.P. musste er zugeben, dass nach der alten Satzung die Anträge zulässig seien, genau auch wie die Änderungsanträge der Verwaltung, die ebenfalls als Tischvorlage vorlagen. Jürgen B. war offensichtlich verunsichert. Dies verschaffte einem Hinweis aus der Versammlung eine ungeahnte Wirkung. Dr.P. erwähnte, dass es für das Vorhaben B´s, die Änderungsanträge der Eigentümer C. nicht zuzulassen, nur eine Möglichkeit gebe, nämlich den Antrag auf Nicht-Befassung, ohne den demokratisch eher zweifelhaften Charakter solcher Anträge allgemein und besonders in dieser speziellen Situation anzusprechen. Jürgen B. konnte nicht widerstehen, er stellte als Versammlungsleiter den Nichtbefassungsantrag und die Versammlung folgte ihm mehrheitlich. B. hat damit aber gegen Grundsätze demokratischer Versammlungsleitung verstoßen.
Auch wenn ein Beschluss der Versammlung vorliegt, es dürfen zulässige Anträge zum gleichen Gegenstand nicht in dieser Weise unterschiedlich behandelt werden. Dies kommt hier nahezu einer Diskriminierung gleich. Das eine Versammlung von „Nachbarn“ dies so durch Beschluss absegnet, ist schon aufschlussreich.
Es liegt damit ein schwerer Verfahrensfehler vor, der nun auch die Beschlussfassung über die Satzung nichtig erscheinen lassen könnte.

Julia und Dieter C. verließen nach dem Nicht-Befassungsbeschluss unter Protest die Versammlung.
Die Verwaltung ließ sich in gleicher Zusammensetzung wiederwählen, mit zwei Tiefgaragen-Interessenvertretern, beide inzwischen mit erheblichen geschäftlichen Interessen an der Garagenanlage. Dies geschah gegen eine Sollensvorschrift der eben beschlossenen Satzung, worauf der Stellplatz-Eigentümer Manfred S. hinwies. Diese Bemerkung fand kaum Resonanz. Es fand sich auch kein Gegenkandidat. Für den Beirat wurde als „Alibi-Vertreterin“ der Einzelgaragen-Fraktion eine neue Eigentümerin „breitgeschlagen“.
Die nicht unmittelbar der Tiefgaragen-Lobby zuzurechnenden Versammlungsteilnehmer blieben nahezu völlig stumm, egal um welches Vorhaben es ging oder biederten sich sogar ein wenig bei der Verwaltung an. Dafür ein letztes Beispiel: Der ehemalige Garagenverwalter moniert, das seine Schlussabrechnung für 2010 von der Verwaltung nicht verschickt worden sei, zweifellos ein Stilbruch. Eine Teilnehmerin äußerte angesichts des hinhaltenden Widerstands der Verwaltung, es genüge vollauf, wenn man dieses Papier auf Nachfrage erhalten könnte. Erst nach Einspruch von Dr.P. wurde die Verschickung beschlossen.
Eine ernstzunehmende Diskussion über die alternativen Renovierungsvorhaben fand nach dem Vortrag von Herrn Sch. gegen 22.00 Uhr nicht mehr statt. Es gab nur eine kritische Nachfrage. Die Versammlung beschloss die von der Verwaltung vorgeschlagene große Lösung(ca. 16 000 Euro) und die Bestellung einer Bauaufsicht.
Dabei stimmten entgegen der Satzung auch Dach-Stellplatzinhaber mit.
Um die  Stimmung   auf dieser Versammlung zu verdeutlichen,soll   die Reaktion eines immer schon besonders kämpferischen Tiefgaragenplatzbesitzers, nämlich Olaf  Eichwiese, nicht unerwähnt bleiben: Schon als das Ehepaar Julia und Dieter C. , die ehemaligen Verwalter, mit der ihnen eigenen  Beharrlichkeit in die Diskussion über die Abschlussberichte 2010 und 2011 einstiegen, rief er aus dem Block der Unterstützer des Vorstands mit ungespielter Agression , er könne "das Gelabere der beiden gar nicht mehr hören", was denn nun doch Proteste aus der Versammlung wegen dieses "Stilbruchs" zur Folge hatte.


P.S. Bitte melden Sie mir kurz zurück, welche Namensverschlüsselung Sie für die Zukunft am besten fänden, falls ich überhaupt genügend Zeit und Interesse aufbringen sollte, mich mit diesen oder ähnlichen Themen unserer näheren Umgebung zukünftig zu befassen.

Rückmeldung bis 16.4.2013: Ernstzunehmende inhaltliche Kritik gab es gar nicht. Nur eine einzige Namensverschlüsselung unter  "Anwesenheit" wurde kürzlich moniert. Auch sie ist für Außenstehende nur mit  größerem Aufwand zu entschlüsseln. Inhaltlich ist die "Anwesenheitszeile"  verzichtbar, da die Nicht-Erschienenen für den Ablauf der Versammlung naturgemäß keine Rolle spielen konnten.