Dienstag, 22. November 2011

Örtliche Zuständigkeit von Polizeibeamten der Polizeiinspektion Harburg auf Hamburger Gebiet ?


Ich habe davon gehört, dass die Beamten eines Polizeieinsatzfahrzeugs der Polizeiinspektion Harburg vor kurzem im Bereich Waltershof, also deutlich auf Hamburger Gebiet, einen Wagen mit Hamburger Kennzeichen stoppten und die Personalien feststellten.

Die Beamten gingen anscheinend von einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit aus und befragten die Hamburger Fahrerin entsprechend. Mehr war keinesfalls drin.

Sind niedersächsische Polizeibeamte zu diesem Vorgehen berechtigt? Sind sie örtlich und sachlich in einem derartigen Fall zuständig?

Es gibt sicherlich in jedem Fall auch in Nordniedersachsen hinreichend viel zu tun.

Fragen könnte man, wer den Waffenschein für den Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma ausgestellt hat , der vor einigen Wochen im Streit in Hittfeld einen anderen Mann erschossen hat. Hat die Polizeiinspektion Harburg Schwierigkeiten mit kleineren Sicherheitsfirmen im Landkreis, die sich schwer tun, in jedem Fall gesetzliche Regelungen einzuhalten?

Wie sieht es mit Wohnungseinbrüchen aus?

Gibt es im Landkreis zwischen Polizei und Kfz-Gewerbe Anzeichen einer fast schon „kollegialen Nähe“?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen