Falls
das vom BDSW geforderte Gesetz über die privaten Sicherheitsdienste doch
noch in dieser Legislaturperiode
ernsthaft beraten wird, sollte man einen
Abschnitt einfügen, der die unangenehmen Verwandten der großen Bewachungsdienstleister, Inkasso-und Observationsfirmen, reguliert.
Man
sollte vor allem die Aktivitäten dieser Dienste einschränken und drastische
Anforderungen formulieren:
Privaten
Sicherheitsdiensten sollte nicht gestattet werden Bürger zu observieren:
1..
auf
Friedhöfen, in Kirchen, in Arztpraxen, in Krankenhäusern, auf
öffentlich zugänglichen Toiletten u.a. in Warenhäusern und Ämtern. in
Banken und ihren Geldautomatenräumen, in
Naturschutzgebieten, in Museen, in Theatern, in Alters-und Pflegeheimen,
vor
ihren Wohnungen, Arbeitsämtern , Sozialhilfestellen, in Finanzämtern, Apotheken etc.
2.)
Illegal Zugewanderte zu beschäftigen
3.)
mit Teleobjektiven Aufnahmen zu fertigen und diese anderen Diensten zur
Verfügung zu stellen und zu verbreiten
4.)
Tracker zu platzieren oder platzieren zu lassen,
Zur
Überwachung dieser Dienste sind spezialisierte polizeiliche Einsatzgruppen zu
bilden.
Wie das gehen soll, da die Polizei mit derartigen Diensten zusammenarbeitet,steht dahin.
Wie das gehen soll, da die Polizei mit derartigen Diensten zusammenarbeitet,steht dahin.
Verstöße
sind mit rigorosen Sanktionen zu ahnden, da die Beweislage schwierig ist, muss
es sich richtig lohnen, gegen diese Dienste vorzugehen.